|
|
(6 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt) |
Zeile 1: |
Zeile 1: |
| == Kampf auf und von Schiffen ==
| | #REDIRECT [[Krieg#Kampf auf und von Schiffen]] |
| | |
| Seeschlachten werden wie Schlachten zu Land ausgefochten: die Schiffe entern sich gegenseitig und die Einheiten fallen übereinander her. Nach der Schlacht ist es den Einheiten möglich, weitere lange Befehle auszuführen.
| |
| | |
| Ist ein Schiff in einer Schlacht beteiligt, so bekommen sie pro Kampfrunde 5% Schaden, wenn mindestens eine Person auf dem Schiff einen Schaden erlitten hat. Die Taktikrunde wird nicht mitgezählt, so daß es immer nur maximal 20% Schaden geben kann. Ist das Schiff nach der Schlacht unterbemannt oder unbemannt, treibt es ohne Kontrolle im Ozean.
| |
| | |
| Will man mit einem Schiff Truppen in einer bewachten (siehe [[BEWACHE]]) Region anlanden, so müssen diese erst das Schiff [[VERLASSEN]] und können erst in der folgenden Runde den Angriff starten. Dadurch hat der Gegner die Möglichkeit, entsprechend zu reagieren.
| |
| | |
| Von Land aus kann man Schiffe an der Küste sofort angreifen. Schiffe an der Küste können aber andere Schiffe nicht angreifen, sofern die Region bewacht wird.
| |