Gebäude: Unterschied zwischen den Versionen
K en link |
Besitzer bezahlt Gebäude |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
== Unterhalt == | == Unterhalt == | ||
Diese Unterhaltskosten sind meistens unabhängig von der Größe des Gebäudes und müssen am Anfang der Runde bezahlt werden, zwischen dem <tt>[[GIB]]</tt>-Befehl und den langen Befehlen (siehe [[Befehlsreihenfolge]]). Eine Einheit kann also nicht Steuern eintreiben und dann mit dem eingetriebenen Geld den Unterhalt bezahlen. Ist zu diesem Zeitpunkt kein Geld da, funktioniert das Gebäude nicht. | Diese Unterhaltskosten sind meistens unabhängig von der Größe des Gebäudes und müssen am Anfang der Runde vom Besitzer des Gebäudes bezahlt werden, zwischen dem <tt>[[GIB]]</tt>-Befehl und den langen Befehlen (siehe [[Befehlsreihenfolge]]). Eine Einheit kann also nicht Steuern eintreiben und dann mit dem eingetriebenen Geld den Unterhalt bezahlen. Ist zu diesem Zeitpunkt kein Geld da, funktioniert das Gebäude nicht. | ||
Der Unterhalt ist voll fällig, sobald an dem Gebäude gebaut wird; allerdings noch nicht in der Runde, in der es mit <tt>[[MACHE|MACHE ''Gebäude'']]</tt> angefangen wird. Dies hat zur Folge, dass unterhaltspflichtige Gebäude die in nur einer Runde fertiggestellt werden, in der Bauwoche nicht funktionieren, da zu Beginn der Woche kein Unterhalt bezahlt wurde. | Der Unterhalt ist voll fällig, sobald an dem Gebäude gebaut wird; allerdings noch nicht in der Runde, in der es mit <tt>[[MACHE|MACHE ''Gebäude'']]</tt> angefangen wird. Dies hat zur Folge, dass unterhaltspflichtige Gebäude, die in nur einer Runde fertiggestellt werden, in der Bauwoche nicht funktionieren, da zu Beginn der Woche kein Unterhalt bezahlt wurde. | ||
== Einheiten und Gebäude == | == Einheiten und Gebäude == |
Version vom 17. August 2022, 08:41 Uhr
Es gibt verschiedene Gebäude in Eressea, die unterschiedliche Vorteile bieten. Außer Burgen und Monumente brauchen alle Gebäude einen laufenden Unterhalt, der die Funktion sicherstellt.
Unterhalt
Diese Unterhaltskosten sind meistens unabhängig von der Größe des Gebäudes und müssen am Anfang der Runde vom Besitzer des Gebäudes bezahlt werden, zwischen dem GIB-Befehl und den langen Befehlen (siehe Befehlsreihenfolge). Eine Einheit kann also nicht Steuern eintreiben und dann mit dem eingetriebenen Geld den Unterhalt bezahlen. Ist zu diesem Zeitpunkt kein Geld da, funktioniert das Gebäude nicht.
Der Unterhalt ist voll fällig, sobald an dem Gebäude gebaut wird; allerdings noch nicht in der Runde, in der es mit MACHE Gebäude angefangen wird. Dies hat zur Folge, dass unterhaltspflichtige Gebäude, die in nur einer Runde fertiggestellt werden, in der Bauwoche nicht funktionieren, da zu Beginn der Woche kein Unterhalt bezahlt wurde.
Einheiten und Gebäude
Unter einem Gebäude sind die Einheiten eingerückt, die sich in dem betreffenden Gebäude befinden. Die erste Einheit hat das Kommando über das Gebäude. Sie bestimmt, welche anderen Einheiten das Gebäude betreten dürfen, und sie darf das Gebäude umbenennen und beschreiben. Der Burgherr der größten Burg einer Region darf sogar die Region, über die sie herrscht, umbenennen und beschreiben.
Die Wirkung von Gebäuden (auch von Burgen) wird einheitenweise angerechnet. Einheiten, die also nicht mehr in die noch freie Kapazität passen, bekommen keinen Bonus durch das Gebäude - auch dann, wenn sie die einzige Einheit sind!
Sind mehrere Einheiten in einem Gebäude, werden diese der Reihe nach von oben nach unten abgefragt. Die erste zu große Einheit "sperrt" das Gebäude dann für weitere, auch dann, wenn kommende Einheiten passen würden, wenn die zu große nicht dort wäre. Der SORTIERE-Befehl kann hier abhelfen.
Bau
Gebäude werden mit dem MACHE-Befehl gebaut und erweitert. Wie bei anderen Produktionsbefehlen ist die Bauleistung von Talent und Größe der Baumeistereinheit und vom erforderlichen Mindesttalent abhängig. Eine Einheit kann pro Runde (Talentstufe x Personen / Mindesttalent) Größenpunkte bauen; man kann also mit einer hinreichend guten Einheit und genug Steinen problemlos in einer Woche einen Turm bauen.
Siehe auch
Weiterlesen: | Burgen |