BEWACHE
BEWACHE [NICHT]
Einheiten können ihre Region bewachen. Dazu muß die Einheit bewaffnet sein (es reicht eine Waffe) und das passende Waffentalent haben. Bewachung hat folgende Effekte:
- Einheiten nicht-alliierter Parteien können in dieser Region keine Steuern mehr eintreiben, Rohstoffe abbauen oder Bauern rekrutieren.
- Nicht-alliierte Einheiten werden auf der Durchreise mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gestoppt.
Wenn die Einheit nicht gesehen wird, weil sie ein höheres Tarnungstalent hat als das beste Wahrnehmungstalent der bewachenden Partei in der Region ist, so gelten die obigen Beschränkungen nicht.
- Befinden sich Einheiten auf einem Schiff, so können diese in einer bewachten Region nicht ARBEITEN, UNTERHALTEN, ATTACKIEREn oder sofort über Land weiterziehen. Um die Aktionen in der Folgewoche ausführen zu können, müssen sie das Schiff erst VERLASSEN haben.
- Mit der bewachenden Einheit alliiierte Parteien können u.U. trotz Kämpfen noch lange Befehle ausführen (siehe Kampfende).
- Sobald eine Einheit eine Region bewacht, kann sie auch Burgen in der Region belagern.
In der Runde, in der der BEWACHE-Befehl gegeben wurde, gelten all diese Beschränkungen allerdings noch nicht, denn die bewachende Einheit muß erst einmal herausfinden, wo fremde Einheiten überall Silber eintreiben könnten etc.
Die bewachende Einheit wird sofort für alle anderen Einheiten in der Region sichtbar, egal wie hoch ihr Tarnungstalent ist. Dies gibt allen fremden Einheiten eine Runde Zeit, sich auf die neue Situation einzustellen.
Bewegt sich die Einheit fort, wird der Bewache-Status aufgelöst. Fliehende Einheiten können ebenfalls nicht bewachen.
Geben mehrere Parteien gleichzeitig oder nacheinander den BEWACHE-Befehl, so bewachen sie alle die Region. Nur Parteien, die mit allen bewachenden Parteien alliiert sind (siehe HELFE BEWACHE), können dann noch Steuern eintreiben, rekrutieren oder Rohstoffe abbauen.
Hinweis: Monster (Partei (ii)) gelten prinzipiell als bewaffnet, auch wenn sie keine sichtbare Waffe tragen.
Offenbar werden Einheiten von niemandem an der Durchreise gehindert, wenn eine verbündete, bewachende Partei ihnen HELFE BEWACHE setzt. |