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| == Kampf auf und von Schiffen ==
| | #REDIRECT [[Krieg#Kampf auf und von Schiffen]] |
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| Seeschlachten werden wie [[Vom Kriege|Schlachten]] zu Land ausgefochten: die [[Schiffe]] entern sich gegenseitig und die Einheiten fallen übereinander her. Nach der Schlacht ist es den Einheiten möglich, weitere lange Befehle auszuführen.
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| Ist ein Schiff in eine Schlacht verwickelt, so bekommt es pro Kampfrunde 5% Schaden, wenn mindestens eine Person auf dem Schiff einen Schaden erlitten hat. Die Taktikrunde und die erste Runde wird nicht mitgezählt, so dass es immer nur maximal 20% Schaden geben kann. Ist das Schiff nach der Schlacht unterbemannt oder unbemannt, treibt es ohne Kontrolle im Ozean und nimmt weiteren [[Schiff#Schiffschaden|Schaden]].
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| Will man mit einem Schiff Truppen in einer bewachten (siehe [[BEWACHE]]) Region anlanden, so müssen diese erst das Schiff [[VERLASSEN]] und können erst in der folgenden Runde den Angriff starten oder sich bewegen. Dadurch hat der Gegner die Möglichkeit, entsprechend zu reagieren.
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| Von Land aus kann man Schiffe an der Küste sofort angreifen. Schiffe an der Küste können aber andere Schiffe nicht angreifen.
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| [[Kategorie:Regeln]]
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