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Das einsenden von Befehlen für fremde Parteien ist grundsätzlich verboten. Die einzige Ausnahme hiervon sind Urlaubsvertretungen. Damit diese legal sind, muss die zu vertretende Partei im BANNER die Emailadresse und die genaue Dauer der Vertretung angeben. Eine kurzzeitige Übernahme zum Zweck der "Auflösung" der Partei ist keine Urlaubsvertretung! Urlaubsvertretungen von mehr als 3 Wochen sind vorher bei der Spielleitung anzumelden. Missachtung dieser Regel führt zur Löschung der Partei.