Kampf auf Schiffen: Unterschied zwischen den Versionen

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== Kampf auf und von Schiffen ==
== Kampf auf und von Schiffen ==


Seeschlachten werden wie [[Vom Kriege|Schlachten]] zu Land ausgefochten: die [[Schiffe]] entern sich gegenseitig und die Einheiten fallen übereinander her. Nach der Schlacht ist es den Einheiten möglich, weitere lange Befehle auszuführen.
Seeschlachten werden wie [[Krieg|Schlachten]] zu Land ausgefochten: die [[Schiffe]] entern sich gegenseitig und die Einheiten fallen übereinander her. Nach der Schlacht ist es den Einheiten möglich, weitere lange Befehle auszuführen.


Ist ein Schiff in eine Schlacht verwickelt, so bekommt es pro Kampfrunde 5% Schaden, wenn mindestens eine Person auf dem Schiff einen Schaden erlitten hat. Die Taktikrunde und die erste Runde wird nicht mitgezählt, so dass es immer nur maximal 20% Schaden geben kann. Ist das Schiff nach der Schlacht unterbemannt oder unbemannt, treibt es ohne Kontrolle im Ozean und nimmt weiteren [[Schiff#Schiffschaden|Schaden]].
Ist ein Schiff in eine Schlacht verwickelt, so bekommt es pro Kampfrunde 5% Schaden, wenn mindestens eine Person auf dem Schiff einen Schaden erlitten hat. Die [[Taktik|Taktikrunde]] und die erste Runde wird nicht mitgezählt, so dass es immer nur maximal 20% Schaden geben kann. Ist das Schiff nach der Schlacht unterbemannt oder unbemannt, treibt es ohne Kontrolle im Ozean und nimmt weiteren [[Schiff#Schiffschaden|Schaden]].


Will man mit einem Schiff Truppen in einer feindlich bewachten (siehe [[BEWACHE]]) Region anlanden, so müssen diese erst das Schiff [[VERLASSEN]] und können erst in der folgenden Runde den Angriff starten oder sich bewegen. Dadurch hat der Gegner die Möglichkeit, entsprechend zu reagieren.
Will man mit einem Schiff Truppen in einer feindlich [[BEWACHE|bewachten]] Region anlanden, so müssen diese erst das Schiff [[VERLASSEN]] und können erst in der folgenden Runde den Angriff starten oder sich bewegen. Dadurch hat der Gegner die Möglichkeit, entsprechend zu reagieren.


Von Land aus kann man Schiffe an der Küste sofort angreifen. Auch reihen sich Truppen auf Schiffen normal gemäß Kampf- und HELFE-Status in die Kampfreihen ein, falls sie oder Verbündete angegriffen werden.
Von Land aus kann man Schiffe an der Küste sofort angreifen. Auch reihen sich Truppen auf Schiffen normal gemäß Kampf- und [[HELFE]]-Status in die Kampfreihen ein, falls sie oder Verbündete angegriffen werden.


[[Kategorie:Regeln]]
[[Kategorie:Regeln]]

Version vom 23. April 2015, 16:50 Uhr

Kampf auf und von Schiffen

Seeschlachten werden wie Schlachten zu Land ausgefochten: die Schiffe entern sich gegenseitig und die Einheiten fallen übereinander her. Nach der Schlacht ist es den Einheiten möglich, weitere lange Befehle auszuführen.

Ist ein Schiff in eine Schlacht verwickelt, so bekommt es pro Kampfrunde 5% Schaden, wenn mindestens eine Person auf dem Schiff einen Schaden erlitten hat. Die Taktikrunde und die erste Runde wird nicht mitgezählt, so dass es immer nur maximal 20% Schaden geben kann. Ist das Schiff nach der Schlacht unterbemannt oder unbemannt, treibt es ohne Kontrolle im Ozean und nimmt weiteren Schaden.

Will man mit einem Schiff Truppen in einer feindlich bewachten Region anlanden, so müssen diese erst das Schiff VERLASSEN und können erst in der folgenden Runde den Angriff starten oder sich bewegen. Dadurch hat der Gegner die Möglichkeit, entsprechend zu reagieren.

Von Land aus kann man Schiffe an der Küste sofort angreifen. Auch reihen sich Truppen auf Schiffen normal gemäß Kampf- und HELFE-Status in die Kampfreihen ein, falls sie oder Verbündete angegriffen werden.