TREIBEN: Unterschied zwischen den Versionen

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<tt>'''TREIBE''' [''betrag'']</tt>
#REDIRECT [[TREIBE]]
 
Mit diesem Befehl treiben bewaffnete und trainierte Einheiten Steuern bei den Bauern ein. Dazu benötigen sie eine Waffe und das dazugehörige Talent und das Talent Steuereintreiben. Pro bewaffneter (und an dieser Waffe ausgebildeter) Person und Talentstufe Steuereintreiben werden bis zu 20 Silber von den Bauern eingetrieben; Katapulte eignen sich nicht zum Steuereintreiben. Gibt man einen betrag an, so wird höchstens dieser Betrag an Steuern eingetrieben. Dabei geben die Bauern sogar Silber weg, das sie eigentlich zum Überleben bräuchten.
 
Das Steuereintreibenlimit einer Region gibt jeweils an, wieviel Silber den Bauern insgesamt (ausgenommen Handel) abgenommen werden kann, ohne dass diese abwandern. Es ist so hoch, wie die überschüssigen Einnahmen der Bauern.
 
Wollen mehrere Parteien Steuern eintreiben, so wird das Geld zwischen den Parteien aufgeteilt. Will man verhindern, daß nicht-alliierte Parteien Steuern eintreiben, kann man dies mit dem Befehl [[BEWACHEN]] tun.
 
Das Steuereintreiben-Talent steigt nicht während der Anwendung.
 
[[Kategorie:Befehle]]

Aktuelle Version vom 29. September 2007, 20:39 Uhr

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