Bewaffnet

Aus Eressea
Version vom 24. Juni 2008, 21:13 Uhr von Phillipp (Diskussion | Beiträge) (kein Treiben mit Katapulten (kein Bug, steht explizit in den Regeln))
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Eine Einheit gilt als bewaffnet, wenn sie über ein Kampftalent (Hiebwaffen, Stangenwaffen, Bogenschießen, Armbrustschießen, Katapultbedienung) und mindestens eine Waffe des entsprechenden Typs verfügt.

Eine Einheit muss bewaffnet sein, um eine Region bewachen oder eine Burg belagern zu können.

Auch für's Steuereintreiben muss man bewaffnet sein, wobei auch nur die Personen Steuern eintreiben, die eine Waffe haben (Katapulte zählen fürs Steuereintreiben nicht als Waffe). Anscheinend gibt es einen Bug, wodurch einige wenige Waffen nicht zum Steuereintreiben geeignet sind.

Monster gelten auch dann als bewaffnet, wenn sie keine Waffe tragen. Sie sind sozusagen mit Zähnen und Klauen (oder Tentakeln, Fangarmen usw.) bewaffnet.