Bewaffnet

Aus Eressea
Version vom 26. Juli 2019, 06:19 Uhr von Xolgrim (Diskussion | Beiträge) (Katas und magische Waffen zähln mittlerweile als Waffen)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Eine Einheit gilt als bewaffnet, wenn sie über ein Kampftalent (Hiebwaffen, Stangenwaffen, Bogenschießen, Armbrustschießen, Katapultbedienung) und mindestens eine Waffe des entsprechenden Typs verfügt.

Eine Einheit muss bewaffnet sein, um eine Region bewachen zu können.

Auch für das Steuereintreiben muss man bewaffnet sein, wobei auch nur die Personen Steuern eintreiben, die eine Waffe haben.

Monster und andere Einheiten mit dem Talent 'Waffenloser Kampf' gelten auch dann als bewaffnet, wenn sie keine Waffe tragen. Sie sind sozusagen mit Zähnen und Klauen (oder Tentakeln, Fangarmen usw.) bewaffnet.